Möglichkeit der Auflösung einer Ehe
Im Frühmittelalter führte bereits das Aussprechen des Wunsches zur Auflösung der Ehe zum Vollzug. Zumeist ging diese Initiative von den Männern aus. Die Frau wurde verstoßen und damit endete die eheliche Gemeinschaft.
Ab dem Hochmittelalter brauchte auch der Mann triftige Gründe für seinen Scheidungswunsch, denn die Kirche hatte sich mit ihrem Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe durchgesetzt. So musste nun beispielsweise der Mann seiner Frau den Ehebruch nachweisen und konnte nicht mehr allein die Behauptung aufstellen, die zuvor Garant für das Durchsetzen des Scheidungsbegehrens war.
Die Begründungen, die als hinreichend für eine Eheauflösung akzeptiert wurden, reichten von Untreue über Unfruchtbarkeit bis hin zu mangelndem sexuellen Interesse der Frau. Auch der Eintritt eines Partners in ein Kloster galt als Grund für die Auflösung. Nicht wenige Männer sorgten dafür, dass ihre Frauen für immer hinter Klostermauern verschwanden.
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Ursprünglich ist der Begriff Zeug eine Sammelbezeichnung für die zur Jagd notwendigen Gerätschaften. Mitte des 15. Jahrhunderts – etwa zeitgleich mit der Einführung der Feuerwaffen – etablierte sich das zusammengesetzte Wort Zeughaus als Bezeichnung für eine Lager- und teilweise auch Produktionsstätte aller für die Kriegsführung notwendigen Güter. |
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