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Das Lehnswesen im Mittelalter

Die herrschenden Gesellschaftsschichten im Mittelalter sind in einem Abhängigkeitsverhältnis zum König zu sehen. Sie haben ihrerseits wiederum Gefolgsleute, die – insbesondere wenn sie Wehr- und Kriegsdienste leisten – mit Namen belegt werden wie vassus, der in der Merowingerzeit soviel wie Haussklave bedeutet. Aus der Bezeichnung vassus für einen Unfreien leitet sich das Wort Vasall ab. Vasall und Lehnsherr sind vertraglich gebundene Partner, die unterschiedliche Rechte und Pflichten haben.

Entstehung des Vasallentums und der Lehnsherrschaft

Die im fränkischen Reich entwickelte Institution des Lehnswesens hat sich seit dem 10. Jahrhundert in ganz Europa verbreitet. Im 11. Jahrhundert sind die meisten freien Männer, die über Grundbesitz verfügen und wehrhaft sind, also Rüstung und Ross besitzen, auch Lehensträger. Das Vasallentum dient zur wirksamen Ausübung der Staatsgewalt, vor allem aber zur Sicherung einer gut ausgerüsteten, zuverlässigen Kriegsmacht.

Der Lehnsherr

Der Lehnsherr erfüllt seinen Teil des Vertrages, indem er den Vasall in seine unmittelbare Umgebung aufnimmt und ihm Nahrung, Kleidung und Schutz gewährt. Der Herr kann seinem Vasallen aber auch ein Stück Land als Leihgabe überlassen. Dieses Lehen ist dann zwar nicht das Eigentum des Vasallen, er verfügt jedoch über die Nutzungsrechte daran. Der König ist als Eigentümer allen Landes der oberste Lehnsherr. Eine herausragende Stellung unter den Lehnsempfängern nehmen die Königsvasallen ein. Sie sind dem König unmittelbar verpflichtet und genießen besondere Privilegien und höchstes Ansehen. Sie üben ihren Dienst zunächst am Pfalzort des Herrschers aus, werden jedoch, wenn sie die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen, in entlegenen Orten innerhalb des Reiches angesiedelt, um dort dem König als Getreue zur Sicherung seines Machtanspruchs zur Verfügung zu stehen.

Der Vasall

Der Vasall ist im Gegenzug für die Überlassung von Land und Privilegien seinem Lehnsherrn vertraglich zu Treue verpflichtet. Das heißt, dass er Kriegsdienste für ihn zu erbringen hat und das Land verteidigen muss. Unter Karl dem Großen und seinen Nachfolgern steigt die Zahl der Vasallen im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Freien beträchtlich an. Es ist üblich, dass die großen Vasallen mit Ländereien von erheblichem Umfang ihrerseits Untervasallen in ihre Dienste aufnehmen. So stehen ihnen im Kriegsfall zahlreiche Getreue zur Seite. Die Lehnsherren zeigen ein ausgeprägtes Interesse, die hohen Amtsträger wie Grafen, Markgrafen und Herzöge, die ihnen bereits wegen ihres Amtes verpflichtet sind, auch als Vasall unter Vertrag zu nehmen und sie damit noch enger an sie zu binden.

Die Königsvasallen sind zu unterscheiden von den Vasallen anderer Mächtiger wie Grafen, Bischöfe und Äbte und weiteren privaten Herren, die sowohl rechtlich als auch sozial einer niedrigeren Gruppe angehören als die Königsvasallen, die den Grafen gleichgestellt sind und hohe Staatsämter bekleiden.

Lehnsarten

Die Fähigkeit zum Erwerb eines Lehens ist durch die als Heerschildordnung bezeichnete Rangfolge in Rechtsbüchern wie dem Sachsenspiegel und dem Schwabenspiegel geregelt. Der König war demnach der Träger des ersten Heerschildes, Träger des zweiten Heerschildes sind die Bischöfe und Äbte, gefolgt von den Trägern des dritten Heerschildes, den Grafen und Herzögen. Zum vierten Heerschild gehören freie Herren, zum fünften freie Lehnsleute. Im sechsten Heerschild sind Lehnsnehmer zusammengefasst, deren Lehen von einem Lehnsherrn stammt, der seinerseits ebenfalls Lehensnehmer ist.

Zufälliges Mittelalterbild

Schon gewusst?

Ursprünglich ist der Begriff Zeug eine Sammelbezeichnung für die zur Jagd notwendigen Gerätschaften. Mitte des 15. Jahrhunderts – etwa zeitgleich mit der Einführung der Feuerwaffen – etablierte sich das zusammengesetzte Wort Zeughaus als Bezeichnung für eine Lager- und teilweise auch Produktionsstätte aller für die Kriegsführung notwendigen Güter.

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