Eheschließung im Mittelalter
Bevor der Akt der Eheschließung selbst erfolgen konnte, mussten strikte Auflagen beachtet werden. So folgte der Brautwerbung die Verlobung, die bereits eine bindende Verpflichtung bedeutete.
Ehestiftungen wurden in der Regel durch die Eltern initiiert. Vor der Hochzeit musste der Bräutigam ein Brautgeld entrichten, dessen Höhe von den Eltern der Brautleute ausgehandelt wurde. Diese Zahlung wurde Wittum genannt. In dieser Bezeichnung schwingt bereits der Zweck dieser Aufwendung mit. Sie wurde geleistet, um die künftige Ehefrau im Falle einer Witwenschaft abzusichern. Die Höhe der Summe, die als Wittum zu entrichten war, entsprach den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Bräutigams. In erster Linie war die Ehe des Mittelalters eine wirtschaftliche und soziale Gemeinschaft.
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Private oder auch stille Messen hielten die Priester ohne besondere Feierlichkeit ab. Öffentliche Messen dagegen wurden festlich gestaltet und zumeist musikalisch mit Gesang begleitet. |
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