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Die gesellschaftliche Stellung der Frau

Die gesellschaftliche Stellung der Frau im Mittelalter war generell unterhalb der des Mannes angesiedelt. Dieses Faktum galt für Frauen aller Stände, auch wenn die weiblichen Angehörigen des Adels oder des Klerus Privilegien genossen und ihnen insgesamt ein höherer Status als den Frauen der unteren Stände zugebilligt wurde. Begründet wurden die Einschränkungen seitens der Theologie und Philosophie. Die Unterordnung der Frau unter die Vormundschaft des Mannes führte zu weitreichenden Konsequenzen und betraf alle Lebensbereiche wie die soziale, wirtschaftliche sowie rechtliche Position der Frau.

Die Frau in der adligen Gesellschaft

Die weiblichen Angehörigen des Adels waren im Mittelalter zweifellos besser gestellt als die Frauen der unteren Stände. Ihnen war es sogar möglich, Anteil an der Herrschaftsausübung zu erlangen. Diese Teilhabe an der Macht unterlag jedoch im Laufe des Mittelalters einem Wandel. Die ersten Belege für Herrschaft, die von einer Königin allein oder gemeinsam mit dem König ausgeübt wurde, stammen aus der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts und beziehen sich auf die fränkischen Königinnen. Erbberechtigt waren jedoch lediglich die männlichen Nachkommen. Mit Ludwig dem Frommen setzte eine deutliche Stärkung der politischen Stellung der Königinnen ein. Während der sogenannten karolingischen Renaissance wurde die spätantik-christliche Vorstellung der gemeinsamen Regentschaft von König und Königin, die Consors Regni, erneuert. Angilberga, die Frau Ludwigs des II., erhielt als erste mittelalterliche Herrscherin den Titel Consors Imperii Nostri. Auch die immer prunkvoller ausgestalteten Krönungen zeigten den Bedeutungszuwachs der Königinnen an. Im Verlauf der Ottonenzeit vollzog sich dann ein bemerkenswerter allgemeiner Machtzuwachs der Regentinnen. So wurde Adelheid, die zweite Frau Ottos des I., bereits offiziell als Consors Regni bezeichnet. In der ersten Hälfte der Salierzeit hatte diese Formel allgemeine Gültigkeit erlangt. Gegen Ende des 11. Jahrhunderts fand sie jedoch kaum noch Anwendung, sodass die politische Stellung der Königinnen ab der Stauferzeit immer bedeutungsloser wurde. Eine Ausnahme bildete Beatrix von Burgund, die zweite Frau des Staufers Barbarossa. Die Königinnen konnten nun lediglich noch über ihren Besitz selbstständig verfügen, als Regentinnen traten sie nicht mehr in Erscheinung.

Die Vorstellung der Machtausübung durch beide Ehepartner beschränkte sich jedoch nicht nur auf den Hochadel, sondern drang auch in die Welt der übrigen adligen Güter- und Herrschaftsgemeinschaften ein. Deutlich wird dies auch dadurch, dass die Ausdehnung von Schenkungen privaten Eigentums auf die Frau des Beschenkten ab dem 10. Jahrhundert in den Königsurkunden vermerkt wurde. Die Lehnsfähigkeit der Frauen breitete sich seit dem Ende des 11. Jahrhunderts von Westen nach Osten aus und traf dort mit Allodifikation der Lehen zusammen. Wie alle Frauen unterstanden auch die Frauen des Adels der Vormundschaft des Mannes oder der Familie, es war ihnen jedoch erlaubt, frei über ihren Eigenbesitz wie Erbe, Mitgift oder Güterübertragungen des Ehemannes zu verfügen. Seit dem 8. Jahrhundert verwalteten die Frauen ihre Güter auch selbst. Ab dem 10. Jahrhundert gehörte das Anhäufen, Übertragen und Veräußern von Grundbesitz ebenfalls zum rollenkonformen Verhalten. Rechtliche und wirtschaftliche Aktivitäten der adligen Frauen wurden vor allem in Zeiten kriegerischer Auseinandersetzung gestärkt, wenn die Männer abwesend waren. Die Stellung einer Witwe war jedoch häufig recht unsicher. Sie genoss allerdings auch bestimmte Vorrechte, die anderen Frauen verwehrt wurden. Zur Versorgung der unverheirateten oder verwitweten adligen Frauen standen Klöster und Stifte bereit. Während der gesamten Epoche des Mittelalters sind zahlreiche Klostergründungen belegt, die von wohlhabenden adligen Frauen initiiert wurden. Die geistlichen Gemeinschaften boten ihnen die Möglichkeit, ihre künstlerischen, literarischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen. Als Vorsteherin eines Klosters oder als Äbtissin übten sie geistliche und weltliche Herrschaftsrechte aus.

Die höfische Dame

Lyrik und Epik des Hochmittelalters zeichnen ein neues Frauenbild, das die Vorzüge der Frauen betont und auch aus heutiger Sicht erstaunlich positiv wirkt. Die Frau wird von den Dichtern nun als Inbegriff der Schönheit und Vollkommenheit gepriesen. Folgt man den Beschreibungen der Literaten, scheinen ihre Eigenschaften sie zu befähigen, eine erzieherische Wirkung auf ihre Umgebung auszuüben. So vermittelt sie etwa den Rittern hohe Werte und Ideale. Dieses höfische Frauenbild stimmte jedoch keinesfalls mit der realen Position der Frau in höfisch-ritterlicher Gesellschaft überein, sondern war reine literarische Fiktion. Die adlige Dame stand zwar im Mittelpunkt der höfischen Gesellschaft, jedoch beschränkte sich dies auf repräsentative Funktionen mit nur geringen Möglichkeiten zur Selbstbestimmung oder persönlichen Entfaltung. Anders als die adligen Frauen auf Gutshöfen und Burgen war die Dame, die ständig am Hof weilte, in wirtschaftlich und herrschaftlich bedeutsame Tätigkeiten nicht eingebunden und auf die abgesonderte Lebenswelt des Hofes beschränkt. Die einflussreichen Hofämter befanden sich sämtlich in der Hand von Männern. Das wichtigste Hofamt, das hervorragende Hofdamen einnehmen konnten, war das einer Hofmeisterin, der Magistra Curiae. Zu den Aufgaben der Hofmeisterin gehörte die Aufsicht über alle Frauen, die am Hof lebten. Des Weiteren war sie für die Erziehung der adligen Mädchen in vornehmer höfischer Sitte zuständig. Die Hochschätzung der höfischen Dame blieb jedoch im ideellen Bereich verhaftet und führte nicht zu ihrer sozialen oder rechtlichen Emanzipation.

Die Frau in der städtischen Gesellschaft

So uneinheitlich und vielschichtig wie die wirtschaftliche Stellung der Frauen in der spätmittelalterlichen Stadtgesellschaft war auch ihre soziale Stellung. Frauen aller Schichten waren erwerbstätig, in den meisten Fällen aus wirtschaftlicher Notwendigkeit. Frauen arbeiteten in der Regel in dem Beruf, den sie auch vor ihrer Eheschließung ausgeübt hatten. Schwierig war die soziale Lage lohnabhängiger Frauen. Nach den Zeugnissen städtischer Steuerlisten waren insbesondere ledige oder verwitwete Frauen in den Unterschichten überrepräsentiert. Manche Frauen – zumeist Witwen – verfügten jedoch über große Geldvermögen oder Haus- und Grundbesitz. Alleinstehenden Frauen bot sich auch auf dem Lande, jedoch vor allem in den Städten die Möglichkeit, in geistliche Gemeinschaften wie die Bettelorden oder die Beginenkonvente einzutreten und dort Versorgung und Schutz zu suchen.

Die Ausbildung einer städtischen Wirtschaftsordnung, die Entstehung der Stadtgemeinde und des Stadtbürgertums einheitlichen Rechts brachte auch für die Frauen neue rechtliche und wirtschaftliche Möglichkeiten. Frauen konnten nun selbstständig das Bürgerrecht erwerben. Dieses galt an einigen Orten als notwendige Voraussetzung, um Handel treiben oder ein Gewerbe ausüben zu können. In welchem Ausmaß Frauen das Bürgerrecht erwarben, lässt sich an den erhaltenen Bürgeraufnahmebüchern einiger Städte ersehen. Den frühesten Hinweis auf einen selbstständigen Handelserwerb von Frauen bietet das Straßburger Stadtrecht aus dem Jahre 1130. Ab dem 13. Jahrhundert mehren sich sowohl in den großen Handelsstädten als auch in vielen kleineren Orten die Belege für kaufmännische und gewerbliche Aktivitäten von Frauen. Die Geschäftsfähigkeit der Kauffrau erstreckte sich auch auf Verschuldens- und Konkursfähigkeit und hob sich damit von den anderen Frauen ab. Seit der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts war die Geschäftsfähigkeit der Frau zudem im Lübischen Recht kodifiziert. Danach ging sie in den lübisch-hansischen Rechtskreis ein und war seit dem späten 13. Jahrhundert auch in vielen anderen Stadtrechten verankert. Vor allem im 14. und 15. Jahrhundert waren Frauen in vielen Handelsberufen und -sparten sowie in Handwerken tätig.

Krämerei und Hökerei waren die kaufmännischen Gewerbe, in denen selbstständig erwerbstätige Frauen im Spätmittelalter nahezu allerorten besonders häufig anzutreffen waren. Diese Tätigkeiten beschränkten sich jedoch hauptsächlich auf den lokalen Markt. Frauen beteiligten sich auch aktiv und passiv an Handelsgesellschaften, wie Beispiele aus dem hansischen und mitteldeutschen Raum, aus Oberdeutschland und Köln zeigen. Im Groß- und Fernhandel waren nur wenige Frauen als selbstständige Kauffrauen tätig, dagegen vertraten sie häufig ihre abwesenden Ehemänner am Heimatort, wenn diese sich auf Fernreisen befanden. Es war darüber hinaus nicht unüblich, dass die Rechnungsbücher generell von der Ehefrau geführt wurden. Witwen führten die Handelsgeschäfte ihrer verstorbenen Männer weiter, meistens jedoch in geringerem Umfang als zuvor. Weiterhin sind Frauen in den sogenannten Stützberufen des Handels wie beispielsweise als Messehelferin bezeugt. In größeren Städten wie Köln, Lübeck oder Nürnberg waren Frauen in halbamtlichen städtischen Funktionen etwa als Zöllnerin an den Stadttoren, Unterkäuferin oder Pfandleiherin beschäftigt.

Die Anzahl der unterschiedlichen Frauenberufe war insgesamt recht hoch. In manchen Berufen, die als typisch weibliche Betätigungsfelder galten, wurden Frauen allerdings von Männern verdrängt. So gab es seit dem späten 13. Jahrhundert in vielen Städten Frauen, die als Ärztinnen fungierten. Als sich die akademische Ausbildung für den Arztberuf durchsetzte, traten Männer an die Stelle der Frauen. Der traditionelle Frauenberuf der Hebamme, die Schwangerschaft und Geburt begleitete, blieb allerdings in weiblicher Hand. Im Spätmittelalter haben Frauen in vielen Städten im zünftigen wie unzünftigen Handwerk als Hilfskräfte, als Mägde und als mithelfende Ehefrauen gearbeitet, jedoch nur selten als selbstständige Meisterinnen. Allgemein ist Frauenarbeit, selbstständige wie unselbstständige, in den Nahrungsmittelgewerben, in den Luxusgewerben und auf dem Textilsektor am weitesten verbreitet gewesen.

Die Frau in der bäuerlichen Gesellschaft

Die Bauern gehörten dem dritten Stand an und befanden sich damit auf der untersten Stufe der gesellschaftlichen Leiter. Die Position der Frau war jedoch noch unterhalb der Stellung ihres Mannes angesiedelt. Sie nahm ihm gegenüber eine mindere Rechtsstellung ein, was in erster Linie daraus ersichtlich wird, dass die Frau unter der als „Munt“ bezeichneten Vormundschaft des Mannes stand. Der Mann war der Hausherr, er verwaltete auch das Vermögen, das die Frau mit in die Ehe gebracht hatte. Die „Muntgewalt“ des Ehemannes verlieh ihm ein Züchtigungsrecht seiner Ehefrau und seinen Kindern gegenüber und verpflichtete diese zum Gehorsam. Schwangeren Frauen wurden allerdings einige Sonderrechte eingeräumt. So durften sie beispielsweise ungehindert Baumobst pflücken oder für den Eigenbedarf Fische fangen.

Der Alltag der Frauen der bäuerlichen Bevölkerung unterlag einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung. Tätigkeiten außerhalb des Hauses und solche, die große Körperkraft erforderten wie Waldarbeit und Ackerbau, wurden von Männern verrichtet. Der Tätigkeitsbereich der Frauen umfasste vor allem die Binnenwirtschaft in Haus und Garten. Trotz dieser Unterschiede lässt sich die Rolle der Frau nicht auf die einer Hausfrau und Mutter reduzieren. Neben ihren häuslichen Arbeiten hatte die Frau auch bei der Bewirtschaftung der Felder und der Viehzucht bestimmte Aufgaben zu erledigen. Die Arbeitsbereiche von Frauen und Männern waren im Rahmen der bäuerlichen Familienwirtschaft naturgemäß eng miteinander verflochten und zeigten fließende Übergänge sowie Veränderungen im Laufe der Jahrhunderte. Solange das Getreide noch mit der Sichel gemäht wurde, war die Frau an dieser Arbeit beteiligt. Erst als sich im Spätmittelalter die Sense als neues Arbeitsgerät durchzusetzen begann, wurde das Getreidemähen zur typischen Männerarbeit. Neben den Aufgaben in der Landwirtschaft hatte die Frau eine Fülle weiterer Tätigkeiten in Haus und Hof zu erledigen. So oblag ihr die Weiterverarbeitung des Getreides zu Mehl, das Bierbrauen und das Brotbacken, die Viehfütterung sowie die Herstellung von Butter und Käse. Die Frauen leisteten zusätzlich Frondienste auf den Höfen der Grundherren, sie verdingten sich als Mägde und Lohnarbeiterinnen auf den Herrenhöfen und den Höfen der größeren Bauern. Einen weiteren Schwerpunkt der Frauenarbeit bildete der Bereich der Textil- und Kleidungsherstellung. Den Frauen fiel dabei die Gewinnung der Rohstoffe zu, ihre Weiterverarbeitung im Spinnen und Weben sowie die Herstellung von Gewändern.

Die Härte der bäuerlichen Existenz wirkte sich nicht zuletzt auf die Lebenssituation der Bäuerin aus. Aufgrund früher Verheiratung und kaum vorhandenem Wissen über Verhütung war die durchschnittliche Geburtenzahl hoch. Krankheiten und mangelnde Hygiene führten jedoch zu hoher Säuglings- und Kindersterblichkeit, sodass sich die Zahl der überlebenden Kinder in engen Grenzen hielt.

Zufälliges Mittelalterbild

Schon gewusst?

Der Hausstand aller Schichten war patriarchalisch strukturiert. An der Spitze der Hierarchie stand der Hausherr, der umfangreiche Rechte über die Angehörigen seines Hauses, aber auch Pflichten ihnen gegenüber hatte.

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