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Frauen im Mittelalter

Frauen aller Stände wurden während der gesamten Epoche des Mittelalters als Menschen minderer Art angesehen und als dem Mann untergeordnet definiert. Dieses Urteil wurde vor allem theologisch, aber auch philosophisch begründet. Die Konsequenzen aus dieser Haltung führten Frauen in vielfältiger Weise in nachteilige Lebenslagen. Innerhalb dieser systematischen Benachteiligung wurde einigen Frauen ein höherer Stellenwert zugeordnet. Dies betraf die weiblichen Angehörigen des Adels wie auch die Frauen, die sich beispielsweise als Äbtissin geistlichen Tätigkeiten widmeten. So genoss etwa die Jungfrau – nach der Märtyrerin – eine so hohe Wertschätzung, wie sie weder von der Ehefrau noch von der Witwe erreicht werden konnte. Der niedrigste Status wurde der ledigen Frau zugewiesen.

Gesellschaft

Die gesellschaftliche Stellung der Frau des Mittelalters wurde durch mehrere Determinanten beeinflusst. Das Bild der Frau wurde zum einen wesentlich durch die seinerzeit gängigen Auffassungen der Theologie und Philosophie über das Wesen der Frau und ihre charakterlichen Merkmale geprägt. Zum anderen adaptierte sowohl das weltliche als auch das geistliche Recht die herrschenden Ansichten, sodass der niedrige Status der Frau und die Vormachtstellung des Mannes durch das Recht untermauert und abgesichert waren. Diese Lage führte für die Frauen zu Konsequenzen in allen Lebensbereichen. Ein weiterer wichtiger Aspekt war die Zugehörigkeit der Frau zum jeweiligen Stand. Höhere persönliche Entfaltungsmöglichkeiten sowie auch Teilhabe an politischer Macht waren den weiblichen Angehörigen des Adels und den Frauen vorbehalten, die in Klöstern und Stiften leitende Funktionen ausübten. Lediglich die Patrizierfrauen im Spätmittelalter konnten ebenfalls zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht zu einigem Einfluss gelangen. Ehefrauen teilten selbstverständlich den Stand ihres Mannes, auch wenn sie vor der Eheschließung einem höheren Stand angehört hatten. Heiratete beispielsweise eine Freie einen Unfreien, so wurde sie ab der Eheschließung ebenfalls zur Unfreien. Für Frauen aller Stände galt jedoch die grundsätzliche Unterordnung unter die Vormundschaft des Mannes, die bedeutete, dass sie sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht von seiner Gunst abhängig waren. Mehr dazu...

Theologie

Das mittelalterliche Frauenbild, das in der Theologie herrschte, ruhte auf mehreren Säulen. Der Verweis auf die Bibel, die Naturphilosophie und daraus abgeleitete biologistische Ansichten stärkten und befruchteten sich gegenseitig. Großen Einfluss hatte die wörtliche Übernahme der biblischen Vertreibungsgeschichte aus dem Paradies, in der Eva die Schuld für den Sündenfall des Menschen zugewiesen wird. Aus diesem folgerte die Theologie die höhere generelle Sündhaftigkeit der Frau und wies ihr die Erbschuld zu. Die These von der moralischen Schwäche des weiblichen Geschlechts wurde unterstützt durch die Naturphilosophie. Sie übertrug die biologischen Voraussetzungen der Geschlechter wie größere körperliche Kräfte des Mannes auf die anthropologische Ebene und leitete daraus auch dessen geistige und moralische Überlegenheit ab. Als Folge Sündenfall und Vertreibung aus dem Paradiesdieses Konzepts von Weiblichkeit propagierte die Theologie sodann Jungfräulichkeit als höchste Stufe der Vollkommenheit, die eine Frau erreichen könnte. Weibliche Heilige, deren Lebensgeschichten ab dem 8. Jahrhundert in hagiografischen Schriften gesammelt wurden, waren demzufolge zumeist Jungfrauen. Mehr dazu...

Recht

Das mittelalterliche Recht basierte auf zwei verschiedenen Rechtsprinzipien, dem kanonischen und dem weltlichen Recht. Beide existierten parallel, obwohl sie gänzlich unterschiedlichen Traditionen entstammten. Zudem spielte das römische Recht der Spätantike eine nicht unwesentliche Rolle, denn seine Grundsätze hatte das kanonische Recht in vielen Bereichen übernommen. So galt im Mittelalter, dass die Kirche nach römischem Recht handelte und urteilte. Kanonisches Recht kam immer dann zur Anwendung, wenn Konflikte innerhalb des Klerus auftraten, häufig jedoch auch bei Familienstreitigkeiten oder in Verdachtsfällen von Meineid. Hier war der Schwur auf Gott und die Bibel das Kriterium, das dieses Delikt zur Angelegenheit des Kirchenrechts werden ließ. Weltliches Recht hingegen ging noch im Hochmittelalter auf germanisches Stammesrecht zurück. Es war nicht einheitlich geregelt, konnte regional sehr unterschiedlich sein und blieb lange reines Gewohnheitsrecht. Frauen nahmen sowohl innerhalb des römischen als auch des kanonischen und des germanischen Rechts eine Sonderstellung ein, die sie in vielfacher Weise benachteiligte. Mehr dazu...

Zufälliges Mittelalterbild

Schon gewusst?

Das allgemeine Interesse breiter Bevölkerungsschichten am Mittelalter entstand im 19. Jahrhundert. Es steht in engem Zusammenhang mit den zu dieser Zeit publizierten Ritterromanen.

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