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Sexualität im Mittelalter

Während der gesamten Epoche des Mittelalters wurde die öffentliche Haltung zur Sexualität und ihren Erscheinungsformen massiv von klerikalen Lehrpositionen und der Rolle der Kirche als oberste moralische Institution beeinflusst und bestimmt. Körperliche Liebe galt im Gegensatz zur rein geistigen göttlichen Liebe als der Erlösung im jenseitigen Paradies hinderlich. Der diesseitsverhaftete, fleischliche Eros galt allein als akzeptabel zum Zweck der Zeugung von Kindern im Rahmen der Ehe, die als Ort der Mäßigung der Begierde angesehen wurde. Außereheliche Aktivitäten wurden sittlich gebrandmarkt, gesetzlich geregelt und zum Teil mit drakonischen Strafen sanktioniert. Als Ideal oder zumindest als Gebot sah man die Jungfräulichkeit an, deren voreheliche Preisgabe die Frau belastete und marginalisierte. Ein Äquivalent zum neulateinischen Kunstbegriff Sexualität, der die gesamte Körperlust umfasste, war dem Menschen des Mittelalters unbekannt. Der Begriff Sexus – das Geschlecht – bezog sich allein auf die Tatsache der äußerlich erkennbaren Geschlechterdifferenz von Mann und Frau.

Sexualität als Folge der Vertreibung aus dem Paradies

Unter Berufung auf Paulus und Augustinus wurden die vollständige Vermeidung sexueller Handlungen und die Jungfräulichkeit als ethisches Ideal propagiert. Dieses Ideal galt – zumindest theoretisch – sowohl für Frauen als auch für Männer. Die Kirche sah in der Sexualität die Folge der verlorenen paradiesischen Unschuld und des biblischen Zeugungsgebots (Genesis 1, 28). Die fleischliche Begierde galt als Anreiz zum Beischlaf und wurde lediglich zum Zweck menschlicher Fortpflanzung gut geheißen. Diese theologische und biologische Betrachtungsweise der Sexualität führte zur prinzipiellen Unterscheidung zwischen natürlichen und widernatürlichen Formen der Sexualität. Es entwickelte sich die Differenzierung zwischen zeugungsorientierter und zeugungsfeindlicher Sexualität.

Scham über den nackten Körper

Ebenso wie die Sexualität wurde der nackte Körper als beschämend angesehen, da er auf die Ursünde Evas und Adams zurückgeführt wurde, die sich nach der Vertreibung aus dem Paradies ihrer Nacktheit bewusst und von Scham darüber ergriffen wurden. Der entblößte Körper wurde somit als Zeichen der Gottesferne eingestuft und galt als Anreiz zur Unzucht sowie als Kleid der Armut. Ein nackter Körper wurde gleichzeitig als Provokation gesehen, die den gleichen Stellenwert hatte wie Ketzerei. Mit zahlreichen Verboten, die in den Städten ausgesprochen wurden, versuchte der Klerus durchzusetzen, dass das Auftreten nackter oder nur dürftig bekleideter Menschen wie beispielsweise in den Badestuben oder während der Fastnacht eingedämmt wurde. Insgesamt war der menschliche Körper seitens des Klerus als vergängliche Hülle der Seele definiert und das Bemühen um äußerliche Schönheit wurde als Sünde gegeißelt. In diesem Sinne galt auch das Bestreben nach körperlichem Wohlbefinden und Lustgewinn etwa durch ausgelebte Sexualität als verwerflich.

Bußbücher zur Eingrenzung abweichenden Verhaltens

Seit dem frühen Mittelalter beschäftigten sich Theologen mit kasuistischen Modellen zur Bestrafung „sündhafter“ Sexualität. In den sogenannten Bußbüchern war schriftlich fixiert, mit welchen Folgen – diesseitigen und jenseitigen – ein Mensch zu rechnen hatte, der gegen die kirchliche Lehrmeinung verstieß. Diese besagte, dass nur der „natürliche Verkehr“ innerhalb der christlichen Ehe als sündenfreie Form der Sexualität anzusehen sei.

Prostitution und Ausbreitung von Bordellen

In chronischem Widerspruch zu diesem öffentlich gepredigten Moralsystem standen die angebotenen sexuellen Dienstleistungen. Insbesondere im Hoch- und Spätmittelalter waren die als Frauenhäuser bezeichneten Bordelle stark verbreitet. In Paris etwa Mittelalterliche Badeszene mit einer Frau und einem Manndurchzogen im Hochmittelalter allein 20 Bordellstraßen die Stadt. Zu diesen kamen die öffentlichen Badestuben, in denen Prostituierte ebenfalls Liebesdienste anboten. Die Prostitution wurde seitens vieler Theologen als Zeichen der schlechten Lebensführung der Mehrheit der Bevölkerung gebrandmarkt. Mit der Begründung „ad maiora mala vitanda“ legitimisierten sie die Prostitution gleichzeitig. Dieser Auffassung, die käufliche Liebe als das kleinere Übel zu tolerieren, lag vermutlich die Haltung zugrunde, dass ein Triebabbau zum Beispiel für die männlichen Mitglieder der Gesellschaft, denen aus unterschiedlichen Gründen eine Heirat versagt war, nur über Bordellbesuche möglich war. Mehr dazu...

Ehe als Mittel gegen sündhafte Sexualität

Die rechtliche Festlegung der sexuellen Ehefähigkeit wurde für die männlichen Angehörigen der Bevölkerung auf das 14. Lebensjahr fixiert, für die weiblichen Mitglieder der mittelalterlichen Gesellschaft galt die Vollendung des 12. Lebensjahres als Datum. Zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein mussten, zählten, dass keine Blutsverwandtschaft bis zum sechsten Grad und keine Verschwägerung bis zum vierten Grad vorlag. Der eheliche Geschlechtsverkehr wurde als Hilfsmittel gegen die sexuelle Triebhaftigkeit des Menschen betrachtet. Er zählte zu den Pflichten der Ehepartner und konnte wechselseitig eingefordert werden. Die dauernde Beischlafunfähigkeit des Mannes wurde demgemäß als trennendes Ehehindernis angesehen. Zeugungs- und Gebärunfähigkeit hingegen wurden zumeist als von Gott gegebenes Schicksal aufgefasst.

Reglementierung der ehelichen Sexualität

Wurde die Sexualität innerhalb der Ehe zwar toleriert und zum Zweck der Zeugung von Kindern auch begrüßt, so war sie gleichzeitig durch Verbote reglementiert. Als Ausschlusszeiten für geschlechtlichen Verkehr galten Schwangerschaft, Menstruation, Fastenzeiten sowie Sonn- und Feiertage. Ebenso galt dieses Verbot für jene Tage, die Heiligen zugeordnet waren. Weitere Beschränkungen traten hinzu. So wurden etwa unkeusches Berühren, übermäßiges Verlangen und unzüchtige Fantasien verurteilt. Allerdings sah die Kirche dieses Verhalten als lässliche Sünde an. Bei fortgesetzter körperlicher Misshandlung der Ehefrau, wie beispielsweise bei der Erzwingung des Geschlechtsverkehrs gegen den Willen der Frau, verhängten die Geistlichen zumeist eine zeitlich befristete Trennung der Ehepartner.

Formen der Unzucht

Die verschiedenen Formen der Unzucht wurden generell unterteilt in einfache Unzucht und schwere Unzucht. Als einfache Formen der Unzucht galten der Bordellbesuch und der Ehebruch. Bei den Formen der schweren Unzucht gab es eine zusätzliche graduelle Unterteilung hinsichtlich der Verwerflichkeit der Tat. Inzest wurde weniger hart verurteilt und bestraft als etwa die als Sünde wider die Natur bezeichneten Formen der Sexualität. Als widernatürlich galten Selbstbefriedigung, Sodomie, Homosexualität und ungehöriger Verkehr wie etwa Analverkehr.

Zufälliges Mittelalterbild

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Sklavenmärkte gab es bereits in der römischen und griechischen Antike sowie im Altertum des Nahen Ostens. Menschenhandel wurde jedoch auch im Mittelalter betrieben.

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