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Spezial: Feudalismus

Mit der Bezeichnung Feudalismus ist eine Form der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Ordnung gemeint, in der eine adlige Oberschicht vom jeweiligen Herrscher – in den meisten Fällen dem König – politisch und gesellschaftlich mit Vorrechten ausgestattet wurde, die sich wirtschaftlich über die Lehnsrechte und daraus abgeleitete Grundherrschaft manifestierte.

Als Mittelalter wird die europäische Epoche bezeichnet, die historisch gesehen zwischen der Antike und der Neuzeit liegt und etwa einen Zeitraum von 1500 Jahren abdeckt, der sich circa vom 5. Jahrhundert bis zum 15. Jahrhundert erstreckt. Eine exakte Datierung des Mittelalters ist insofern problematisch, als die Historiker des 19. Jahrhunderts eine Epoche noch unter dem Blickwinkel ihrer jeweiligen Blütezeit und Ausbreitung sowie ihres Verfalls betrachteten. Gleichzeitig wurde das Frühmittelalter jedoch nicht als Blütezeit eines neuen Zeitalters gesehen, sondern als Untergang der antiken Welt. Die heutige Geschichtswissenschaft spricht deshalb von einer Übergangszeit, die für den Zeitraum ab etwa 300 bis 600 angesetzt und als Spätantike bezeichnet wird. Diese Ära gehört nicht mehr zur klassischen Antike, aber auch noch nicht zum Mittelalter und wird heute als Transformationszeit aufgefasst. Vorantike Traditionen und christlich germanische Sitten und Gebräuche existieren nebeneinander. Als ein diese Epoche prägendes Ereignis ist der Siegeszug des Christentums zu nennen, mit dem ein allmähliches Verschwinden vorchristlicher Kulte und Traditionen verbunden war.

Während der Zeit der Völkerwanderung kamen germanische und gegen Ende dieses Zeitraums auch slawische Stämme mit der Kultur des Altertums und des Christentums in Berührung. Die Kultur des Römischen Reiches wurde zum Teil aufgenommen. Obwohl der Niedergang Roms im Westen im fünften Jahrhundert bereits begonnen hatte, waren antike Traditionen zumindest teilweise noch zu verzeichnen. Noch bis etwa im Jahre 600 waren die neu gebildeten germanischen Staaten zumindest nominell noch Untertanen des oströmischen Kaisers. Erst der letzte Zug der Völkerwanderung im Jahre 568 leitete das Ende der antiken Epoche ein. Die Idee des römischen Kaisertums blieb jedoch so lebendig, dass Karl der Große 200 Jahre später eine Erneuerung versuchte.

Der spätrömische Staat war zentralistisch und bürokratisch organisiert. Mit seinem Verfall ging auch der Verlust der einheitlichen Verwaltungsstrukturen und der herrschenden Gewalt einher. Neue Herrschaftsstrukturen wurden installiert, die auf alten germanischen Traditionen wie den Personenverbänden beruhten. Die Ausbildung einer Adelsschicht begann, deren Macht sich auf die Grundherrschaft stützte. Dies war der Beginn des Feudalismus, der das allgemeine Recht der Herrschaft über Haus und Grund sowie über alle Personen einschloss, die darauf lebten. Es bildeten sich hierarchische Strukturen heraus, an dessen Spitze der jeweilige Fürst oder der König stand.

Entstehung des Feudalismus

Durch die Bildung des grundbesitzenden Adels entstand im Frühmittelalter die Wirtschafts- und Herrschaftsform des Feudalismus. Nach der Völkerwanderung bildeten sich in dem Gebiet des ehemals Römischen Reiches einige germanische Königreiche. Die zuvor teilweise freie Schicht der Landbevölkerung wurde durch ständige Kriege der Königreiche untereinander sowie durch Invasionen der Sarazenen, der Magyaren und der Wikinger in den wirtschaftlichen Ruin getrieben und so allmählich in die Abhängigkeit zu ihren Feudalherren gebracht. Ab etwa dem Jahre 800 entwickelten sich feudale Institutionen wie Lehensverhältnisse, Vasallentum und Frondienste.

Merkmale des Feudalismus

Die Bezeichnung Feudalismus leitet sich vom lateinischen Wort „feudum“ ab, das übersetzt „Lehen“ bedeutet. Als feudalistisch organisiert wird hauptsächlich das europäische Mittelalter bezüglich seiner Gesellschafts-, Herrschafts- und Wirtschaftsstruktur begriffen. Geprägt wurde der Begriff in Frankreich während des Zeitalters der Aufklärung. Ihm kam eine hohe Bedeutung als Kennzeichen der unterdrückten Bevölkerung in der Französischen Revolution zu, deren Lebensumstände unter der feudalen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung katastrophal zu nennen waren.

Die mittelalterliche Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrheit der Bevölkerung aus unfreien Bauern bestand. Das heißt, dass sie nicht die Eigentümer des Landes waren, auf dem sie lebten, sondern es gehörte einem Grundherren, von dem sie abhängig waren. Dieser Status der Leibeigenschaft oder Hörigkeit bedeutete für die Bauern, dass sie an das Land, das sie bestellten, gebunden waren. Wie alle Personen, die nicht dem ersten und zweiten Stand angehörten, dem Adel und dem Klerus, gehörten die Bauern wie auch Handwerker und Tagelöhner zum dritten Stand. Bei den Bauern gibt es die weitere Differenzierung in Hörige und Leibeigene. Leibeigenschaft bedeutete, einem Grundherren zu dienen und sein Land zu bewirtschaften. Leibeigene mussten ihrem Herrn personenbezogene Abgaben entrichten. Hörige hingegen waren ehemals freie Bauern, die ihr Land an den Gutsherrn abgetreten hatten, und deshalb als zu diesem Land gehörend betrachtet und als „Hörige“ bezeichnet wurden. Ihre Abgaben an den Grundherren waren gutsbezogen.

Es war den Bauern unter Androhung von drakonischen Strafmaßnahmen verboten, das Land gegen den Willen des Grundherren zu verlassen. Sie waren ihm in vielerlei Hinsicht verpflichtet. So mussten sie Arbeiten auf dem Land des Grundherren verrichten, welches von diesem selbst bewirtschaftet wurde. Dies waren die sogenannten Frondienste. Zu diesen Arbeiten gehörten die Hand- und Spanndienste. Zu den Handdiensten zählte beispielsweise das Unkrautjäten auf den Feldern des Grundherren, die Spanndienste bezogen sich auf das Pflügen der Felder. Während der Saat- und Erntezeit mussten die Bauern zunächst die Felder ihres Herrn bestellen, bevor ihnen erlaubt war, sich um die eigenen Felder zu kümmern. Diese Verpflichtung wurde für die Bauern häufig zur existenziellen Bedrohung, denn während sie etwa zunächst die Felder ihres Grundherren abernteten, bevor sie ihre eigene Ernte einfahren durften, konnte es witterungsbedingt zu Situationen kommen, die ihre eigene Ernte gefährdeten. Sie konnten sich jedoch nicht mit dem Verweis auf ihre hohe Arbeitsbelastung auf den eigenen Feldern von diesen Diensten freistellen lassen, über ihre Lebensumstände und die daraus resultierenden Nöte setzten sich die Grundherren nahezu ausnahmslos hinweg und verfolgten rücksichtslos ihre eigenen Interessen.

Darüber hinaus mussten die Bauern von den Erträgen der Parzelle Land, die sie für sich bestellten, einen Teil in Form von Naturalien abgeben. Im Laufe der Entwicklung wurde ihnen eingeräumt, die Ableistung der Frondienste und der Naturalabgaben auch über die Zahlung von Geld zu regeln. Da sie jedoch kaum über die notwendigen Barmittel verfügten, blieb diese Regelung für viele im Bereich des Möglichen, aber nicht Durchführbaren.

Die Besitzverhältnisse waren so ungleichgewichtig verteilt, dass für die Bauern häufig nur ein Überleben mit dem Allernotwendigsten kennzeichnend war, sie fristeten ihr Dasein sprichwörtlich „von der Hand in den Mund.“.Besonders reiche Grundherren dagegen besaßen zumeist nicht nur einzelne Gehöfte, sondern nannten komplette Dörfer oder ganze Landstriche ihr eigen. In manchen Gegenden teilten sich mehrere Grundherren die Rechte an einem Dorf, was die Situation für die Bauern jedoch nicht verbesserte, sondern lediglich die Rechtslage komplizierter machte.

Die Stellung der Kirche im Feudalismus

Neben dem Adel stand den Bauern mit der Kirche eine weitere Macht gegenüber, die auch im wirtschaftlichen Sinne über großen Einfluss verfügte. Der Landbesitz des Klerus war immens und führte für die Kirche und einzelne Klöster ebenfalls zur Installation der Grundherrschaft über die Bauern. Die Anhäufung dieser Besitztümer rekrutierte sich aus Schenkungen von weltlichen Grundherren oder ihren Nachlässen, die sie aus Sorge um ihr Seelenheil dem Klerus zukommen ließen. Die Auswirkungen der Grundherrschaft der Kirche und Klöster unterschied sich prinzipiell in nichts von der weltlichen Herrschaft, sodass es für die Bauern keinen Vorteil bedeutete, unter ihrer Führung zu stehen. Gleichzeitig sind die Kirche und der Staat als Systeme anzusehen, die eine gegenseitige Stützfunktion hatten. Der durchaus auch artikulierte Verdruss der Bauern über ihre desolate Situation wurde seitens der Kirche mit dem Verweis auf das Jenseits unterdrückt, wo sie dann den Lohn für ihre irdischen Mühen erhalten sollten. So erklärt sich, dass den Bauern ihre Lage als gottgegebenes Schicksal erschien, gegen das kaum aufbegehrt wurde.



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